SCHLAFAPNOE SCHNARCHEN
Darf ich als Schlafapnoe Patient mein CPAP Gerät mit ins Flugzeug und auf eine Flugreise nehmen? Viele Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme eines CPAP-Geräts (Continuous Positive Airway Pressure) im Flugzeug, aber es gibt einige Voraussetzungen und Dinge, die man beachten sollte:
Allgemeine Voraussetzungen für die Mitnahme eines CPAP-Geräts im Flugzeug
Vorherige Anmeldung bei der Airline!
Die meisten Fluggesellschaften verlangen, dass Schlafapnoe Patienten die Mitnahme ihres medizinischen Geräts vor dem Flug anmelden – idealerweise mindestens 48 bis 72 Stunden vorher.
Ärztliche Bescheinigung mitführen!
In vielen Fällen musst man ein ärztliches Attest vorlegen, das bescheinigt, dass man das CPAP-Gerät zur Behandlung einer medizinischen Erkrankung (z. B. Schlafapnoe) benötigt. Die Bescheinigung sollte auf Englisch verfasst sein und folgende Infos enthalten:
1. Diagnose (z. B. obstruktive Schlafapnoe)
2. Notwendigkeit des Geräts während des Fluges
3. Bestätigung, dass der Patient gesundheitlich stabil ist
Genehmigte Geräte (FAA- oder EASA-Zulassung)!
Das CPAP-Gerät muss für die Nutzung an Bord zugelassen sein (z. B. durch die FAA in den USA oder die EASA in Europa). Meist ist auf dem Gerät ein entsprechender Hinweis oder eine Kennzeichnung angebracht.
CPAP-Geräte gelten als medizinische Geräte und dürfen zusätzlich zum normalen Handgepäck mitgeführt werden. Es wird empfohlen, das Gerät nicht im Aufgabegepäck zu transportieren.
Stromversorgung im Flugzeug
Nicht alle Flugzeuge bieten eine Stromquelle am Sitzplatz. Falls du dein Gerät während des Fluges nutzen willst, solltest du:
– dich vorher über die Ausstattung des Flugzeugs informieren
– ggf. eine eigene Batterie mitbringen, die für die Dauer des Fluges ausreicht
– nur genehmigte Akkus verwenden (z. B. Lithium-Ionen-Akkus mit max. 100 Wh – bei manchen Airlines auch 160 Wh mit Sondergenehmigung)
Befeuchter & Wasser
Der Befeuchter im CPAP-Gerät ist oft nicht für den Betrieb während des Fluges empfohlen, da Turbulenzen zu Wasserschäden führen können. Daher, wenn möglich, im Trockenmodus transportieren.
Destilliertes Wasser im Handgepäck ist oft erlaubt, aber es gilt, die 100-ml-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck zu beachten.
Checkliste vor dem Flug
– Fluggesellschaft kontaktieren und CPAP-Gerät anmelden
– Ärztliches Attest auf Englisch bereitstellen
– Akkus prüfen und ggf. genehmigte Ersatzakkus mitnehmen
– Bestätigung der Bordstromversorgung einholen (falls nötig)
– Gerät im Handgepäck mitführen
– Informationen zum Modell (Hersteller, FAA/EASA-Zulassung) bereithalten
Hier sind die Richtlinien zur Mitnahme von CPAP-Geräten bei Lufthansa, Emirates und Ryanair (Stand Juli 2025, ohne Gewähr):
Lufthansa
– Mitnahme und Nutzung an Bord: CPAP-Geräte dürfen sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck transportiert und an Bord verwendet werden.
– Anmeldung erforderlich: Spätestens 48 Stunden vor Abflug müssen folgende Unterlagen an das Medical Operation Center gesendet werden.
– Technisches Datenblatt oder Handbuch des Geräts
– Informationen zur Stromversorgung (z. B. Batterietyp, Kapazität)
– Gegebenenfalls ein ärztliches Attest
– Kontakt: E-Mail an specialservice@dlh.de
– Batteriebestimmungen: Lithium-Ionen-Akkus dürfen maximal 160 Wh haben.
Emirates
– Mitnahme und Nutzung an Bord: CPAP-Geräte gelten als medizinische Geräte und dürfen zusätzlich zum Handgepäck mitgeführt werden. Die Nutzung an Bord ist erlaubt, sofern das Gerät den Sicherheitsanforderungen entspricht.
– Anmeldung empfohlen: Es wird empfohlen, Emirates vorab zu kontaktieren, um die Mitnahme und Nutzung des CPAP-Geräts zu besprechen.
– Stromversorgung: über die Stromversorgung an Bord informieren und gegebenenfalls ausreichend geladenen Akku mitnehmen.
Ryanair
– Mitnahme: CPAP-Geräte dürfen in der Kabine mitgeführt werden.
– Wenn das Gerät zusätzlich zum Freigepäck mitgenommen wird, ist eine medizinische Gepäckbefreiung erforderlich.
– Nutzung an Bord: Die Nutzung von CPAP-Geräten während des Fluges ist nicht gestattet.
– Anmeldung & Dokumente:
Kontaktiere das Special Assistance Team von Ryanair im Voraus.
– Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
– Ryanair stellt eine “Medical Equipment Baggage Waiver Letter” aus, die beim Check-in oder Boarding vorgezeigt werden muss.
Allgemeine Empfehlungen
Frühzeitige Kontaktaufnahme: Bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug mit der jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Gerätedokumentation: stets das technische Datenblatt und ein ärztliches Attest mitführen.
Stromversorgung: Sicherstellen, dass genügend Akkuspeicher (Powerbank) für die gesamte Flugzeit und eventuelle Verzögerungen vorhanden sind.
Handgepäck: Das CPAP-Gerät im Handgepäck transportieren, um Beschädigungen zu vermeiden.
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