Bezahlt die Krankenkasse das CPAP Gerät?

CPAP Kostenübernahme durch Krankenkassen: Was Sie wissen müssen

Schlafapnoe-Patienten benötigen häufig ein CPAP-Gerät zur Therapie ihrer Erkrankung. Doch wer übernimmt die Kosten? Welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung? Und was ist mit Strom- und Verbrauchsmaterialkosten?

Was ist ein CPAP-Gerät?

Ein CPAP-Gerät (engl. Continuous Positive Airway Pressure) wird zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe (OSA) eingesetzt. Es erzeugt einen leichten Überdruck, der die Atemwege nachts offen hält und dadurch die lebensgefährlichen Atemaussetzer verhindert.

CPAP Kostenübernahme: Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Wird das Gerät bezahlt?

Ja, gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein CPAP-Gerät, allerdings in der Regel als Leihgerät über einen Homecare-Dienstleister. Voraussetzungen:

  • ärztlich bestätigte Diagnose (meist durch ein Schlaflabor)
  • Verordnung durch einen Facharzt

Die Krankenkasse schließt Versorgungsverträge mit Anbietern, die das Gerät liefern, warten und nötiges Zubehör bereitstellen.

Zuzahlung

  • gesetzlich: 10 € Zuzahlung einmalig pro Hilfsmittel

CPAP Kostenübernahme: Private Krankenversicherung (PKV)

Unterschiede zur GKV

  • Privatversicherte haben oft die Möglichkeit, das Gerät zu kaufen.
  • Die Kostenübernahme hängt vom individuellen Versicherungstarif ab.
  • Oft muss ein Kostenvoranschlag und eine ärztliche Begründung eingereicht werden.

Tipp: Prüfen Sie vor Anschaffung die Tarifbedingungen oder lassen Sie sich beraten.

CPAP Zubehör & Verbrauchsmaterialien: Kosten & Erstattung

Zu einem CPAP-Gerät gehören diverse Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig ersetzt werden müssen:

ZubehörWechselintervallKosten (Ø)
CPAP-Maske6–12 Monate80–200 €
Atemschlauch6 Monate20–50 €
Filtermonatlich2–10 €
Befeuchterkammer6–12 Monate20–40 €
Kopfband6–12 Monate20–50 €

Erstattung durch die GKV

  • meist vollständig übernommen, Lieferung oft automatisch
  • Teil der pauschalen Versorgungspauschale

PKV-Erstattung

  • tarifabhängig
  • i.d.R. notwendig: Beleg + medizinische Begründung

CPAP Stromkosten: Wer zahlt den Betrieb?

Ein CPAP-Gerät verbraucht 60 und 90 Watt pro Stunde. Bei 8 Stunden Nutzung pro Nacht ergibt sich (am Beispiel von 50 Watt):

  • ca. 146 kWh pro Jahr
  • bei 0,40 €/kWh → rund 60 € Stromkosten jährlich

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für den Strom des CPAP-Gerätes. Voraussetzung ist, dass das CPAP-Gerät von einem Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bewilligt wurde. 
Der Anspruch auf Stromkostenerstattung verjährt nach vier Jahren, auch wenn man die Möglichkeit der Erstattung erst später erfahren hat. Neben den Stromkosten können auch weitere Kosten entstehen, wie etwa für Zuzahlungen für das Gerät an sich oder für Zubehör (Wassertank, beheizbarer Schlauch, Austauschmaske). 

Steuer-Tipp:

  • Steuerlich absetzbar unter „außergewöhnliche Belastungen“ bei medizinischer Notwendigkeit.

Wartung und Reparatur des CPAP Geräts

Gesetzliche Krankenversicherung, GKV (Leihgerät)

  • Wartung & Reparatur kostenfrei im Rahmen des Versorgungsvertrags

Private Krankenversicherung, PKV (Kaufgerät)

  • Reparaturen müssen ggf. selbst gezahlt werden
  • Rückerstattung hängt vom Tarif ab

Übersicht: Kostenübernahme CPAP-Gerät & Zubehör

LeistungGesetzliche KassePrivate Kasse
CPAP-Gerät (Miete)✅ vollständig✅ / ❌ je nach Tarif
CPAP-Gerät (Kauf)❌ meist nicht✅ häufig möglich
Zubehör / Verbrauchsteile✅ regelmäßig ersetzt✅ / ❌ tarifabhängig
Stromkosten✅ wird übernommen✅ kann übernommen werden
Reparatur / Wartung✅ inkl. bei Leihgerät✅ / ❌ je nach Gerätetyp
Steuerliche Absetzbarkeit✅ teilweise möglich✅ teilweise möglich

Tipps zur CPAP Kostenübernahme

  1. Vorab informieren: Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach Voraussetzungen und Prozessen.
  2. Vertragspartner nutzen: Sanitätshäuser und Homecare-Dienste übernehmen viele Formalitäten.
  3. Dokumentation sammeln: Für Steuer oder PKV-Erstattung sind Rechnungen und Verordnungen wichtig.
  4. Steuerliche Geltendmachung prüfen: Besonders Stromkosten und Zuzahlungen sind oft absetzbar.

Wer zahlt was beim CPAP-Gerät?

Die CPAP Kostenübernahme durch Krankenkassen ist gut geregelt – zumindest bei gesetzlich Versicherten, wenn es um die Grundversorgung geht. Bei Privatversicherten entscheidet der Tarif über die Erstattung. Verbrauchsmaterialien werden meist ersetzt, ebenso die Stromkosten. Mit guter Vorbereitung und der richtigen Dokumentation lassen sich jedoch viele Kosten senken oder steuerlich absetzen. 

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In seinem Buch erklärt Nils Brennecke in pointierter Art und Weise, was die Erkrankung, therapiert man sie nicht, für Folgeerkrankungen auslösen kann – die bis zum Tod führen können. Er hat mit Schlafmedizinern, Psychologen und Olympiasportlern gesprochen, um wertvolle Tipps für Schlafapnoe Patienten zu gewinnen. Auch geht es in dem Buch um die Überwindung des inneren Schweinehundes – etwa, wenn es um den Sport oder das Abnehmen geht. “Dieses Buch sollte jeder Schlafapnoe Patient oder Angehörige unbedingt lesen”, ist Autor und Patient Nils Brennecke überzeugt. “Ich wäre froh gewesen, hätte es so ein einfaches und nützliches Buch von einem Patienten für Schlafapnoe Patienten gegeben, als ich die Diagnose erhalten habe.”

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